Here is a clear English summary without full names:
This submission supplements the existing supervisory complaint, following a forensic psychological report and a written confirmation from the Cantonal Police.
The forensic psychological report confirms that I was legally competent (criminally responsible) and that there was neither a risk to myself nor to others. This assessment is confirmed retroactively at least until 2020, particularly in connection with the successful back surgery and the subsequent documented outpatient treatments.
Against this background, two separate matters require review:
After a clinic stay in 2016, the clinic discharged me based on the assurance that outpatient treatment would continue under a specific psychiatrist.
This treatment was not carried out as promised.
Later, in a 2019 disability insurance (IV) expert report, it was stated that I had been in treatment for eight months and had subsequently continued my studies without problems. This does not reflect the actual course of events and contradicts documented developments, including another clinic stay in 2017.
This raises supervisory concerns regarding documentation and the accuracy of reported treatment history.
The involuntary placement (FU) in 2017 was justified on the basis that I allegedly intended to harm myself.
No such intention existed.
I was responsive and legally competent.
There was no acute danger to myself or others.
To my knowledge, no official district physician was consulted.
In light of the forensic psychological report, the question arises whether the legal requirements for ordering an involuntary placement were actually met.
My primary goal has always been a factual clarification through a formal review meeting.
If you find this story on Amazon, be aware that it has been stolen. Please report the infringement.
Such a meeting was organized in 2023 (Clinic Oberwil), but although participation had been indicated in advance, it ultimately did not take place. As a result, a proper professional review of the events did not occur.
I repeatedly offered to discuss the matter before a justice of the peace to resolve the issue without escalation.
The Cantonal Police have confirmed that I may file criminal complaints at any time. However, I intend to do so only if a substantive discussion continues to be refused.
If no meaningful response is provided, I will proceed accordingly.
I therefore request that the supervisory authority examine both matters separately and thoroughly.
If you would like, I can also provide a shorter executive summary (one page) or a more legally framed version in English.
Gut.
Hier ist die vollst?ndige Endfassung, sauber formuliert, mit:
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korrekten Namen (Dr. Beat Küchler, Dr. Kaspar Schnyder)
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klarer Trennung 2016 / 2017
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pr?ziser Formulierung zur rückwirkend best?tigten Zurechnungsf?higkeit bis mindestens 2020 im Zusammenhang mit der gelungenen Rückenoperation
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klarer Verfahrenslogik (Friedensrichter → Anzeige nur bei weiterer Verweigerung)
Betreff: Erg?nzung zur laufenden Aufsichtsbeschwerde (Sachverhalte 2016 und 2017)
Sehr geehrte Damen und Herren
In Erg?nzung zu meiner laufenden Aufsichtsbeschwerde sowie im Anschluss an das fachpsychologische Gutachten und das Schreiben der Kantonspolizei Schwyz vom 20. Februar 2026 (Hptm. Paul Schmidig) pr?zisiere ich meine Eingabe wie folgt.
Das fachpsychologische Gutachten best?tigt meine Zurechnungsf?higkeit und h?lt fest, dass weder eine Selbst- noch eine Fremdgef?hrdung vorlag. Die Zurechnungsf?higkeit wird dabei rückwirkend mindestens bis ins Jahr 2020 best?tigt, insbesondere im Zusammenhang mit der gelungenen Rückenoperation und den darauf folgenden ambulanten Behandlungen. Diese Einsch?tzung stützt sich auf die dokumentierten Therapieberichte sowie auf ?rztliche Austrittsberichte.
Vor diesem Hintergrund sind zwei getrennte Sachverhalte zu prüfen.
Im Zusammenhang mit meinem Klinikaufenthalt 2016 wurde der Klinik zugesichert, dass eine ambulante Weiterbehandlung durch Dr. Kaspar Schnyder erfolgen werde. Auf dieser Grundlage erfolgte meine Entlassung.
Diese Weiterbehandlung wurde in der angekündigten Form nicht durchgeführt.
Im Rahmen eines IV-Gutachtens im Jahr 2019 wurde sp?ter festgehalten, ich sei w?hrend acht Monaten in Behandlung gewesen und h?tte anschliessend problemlos weiterstudieren k?nnen. Diese Darstellung entspricht nicht den tats?chlichen Verh?ltnissen und steht im Widerspruch zu den dokumentierten Ereignissen, insbesondere zum erneuten Klinikaufenthalt 2017.
Hier stellt sich eine aufsichtsrechtlich relevante Frage hinsichtlich der Dokumentation und Darstellung der Behandlung.
Die im Jahr 2017 angeordnete fürsorgerische Unterbringung wurde damit begründet, ich h?tte mir selbst etwas antun wollen.
Eine solche Absicht bestand nicht.
Ich war ansprechbar und zurechnungsf?hig.
Eine akute Selbst- oder Fremdgef?hrdung lag nicht vor.
Zudem wurde meines Wissens kein Amtsarzt beigezogen.
Vor dem Hintergrund des fachpsychologischen Gutachtens stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung erfüllt waren.
Mein Ziel war von Anfang an eine sachliche Kl?rung im Rahmen einer Nachbesprechung.
Eine solche Nachbesprechung wurde 2023 organisiert (Klinik Oberwil). Die Teilnahme wurde in Aussicht gestellt, jedoch nicht wahrgenommen. Dadurch blieb eine fachliche Aufarbeitung der Ereignisse aus.
Ich habe wiederholt angeboten, die Angelegenheit vor einem Friedensrichter zu besprechen, um eine Kl?rung ohne Eskalation zu erm?glichen.
Nach Rücksprache mit der Kantonspolizei wurde mir best?tigt, dass ich jederzeit Strafanzeige erstatten kann. Ich m?chte diesen Schritt jedoch erst dann gehen, wenn eine sachliche Auseinandersetzung weiterhin verweigert wird.
Sollte auf die vorliegenden Punkte keine inhaltliche Stellungnahme erfolgen, werde ich von dieser M?glichkeit Gebrauch machen.
Ich ersuche die Gesundheitsdirektion, die genannten Sachverhalte getrennt und vollst?ndig zu prüfen.
Freundliche Grüsse
U K
charon — Yesterday at 16:16 gegen Angestellte vom Kanton kann im Prinzip immer Aufsichtsbeschwerde erhoben werden, beim Justiz oder Gesundheitsdepartement oder dann Anzeige über die Anklagekammer; leider haben Polizei; die Staatsanwaltschaft; Sozialversicherungsanstalt; der Psychiater vom Ambulatorium und der Regierungsrat der für die Spit?ler/Kliniken verantwortlich w?re sowie diese Anw?lte die da arbeiten; schlussendlich alle denselben Auftrag- und Geldgeber der Staat/Kanton;
Die IISS-Zahlen beschreiben eine Welt, die aufrüstet. Das Ziel ist mehr Sicherheit. Bloss ist h?chst zweifelhaft ist, ob das tats?chlich erreicht wird...
Mit Doppel "ist" Fehler und schlechter formuliert als von chatGPT!
Fredy Gsteiger Diplomatischer Korrespondent Echo der Zeit, 24.02.2026, 18:00 Uhr

